AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
add on communication GmbH
Mittlerer Hasenpfad 77
60598 Frankfurt am Main
Allgemeine Geschäftsbedingungen der add on communication GmbH
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von add on abgeändert werden. Abweichende Bedingungen des Kunden sind insofern rechtsunwirksam, es sei denn, es wird eine schriftliche Bestätigung seitens add on erteilt.
2. Angebot und Abschluss
Angebote sind stets freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck, und Rechenfehler in Angeboten sind für add on unverbindlich. Die Weitergabe von add on Angeboten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von add on erlaubt. Preisangaben für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen werden auf Basis von Tarifunterlagen und Preisangaben der Leistungsträger, bei ausländischen Leistungsträgern u.U. nach dem Wechselkurs des Angebotsdatums erstellt. Für die Richtigkeit dieser Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.
Kalkulationen unterliegen den im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahlen. Abweichungen von einer Mindestteilnehmerzahl erfordern eine neue Kalkulation und berechtigen add on zur Anpassung des Budgets auf die tatsächliche Teilnehmerzahl. Erhebliche Budgetabweichungen, die aufgrund von Mehr- oder Minderbeteiligung entstehen, sind dem Kunden unaufgefordert schriftlich von add on mitzuteilen, wenn der Zeitraum zwischen Feststellung der Teilnehmerdifferenz und Veranstaltungsbeginn eine Überarbeitung des Budgets nach billigem Ermessen zulässt. Diese Überarbeitung kann andererseits auch im Rahmen der Endabrechnung erfolgen, sofern kurzfristig die geplante Teilnehmerzahl von der zu Veranstaltungsbeginn feststehenden Teilnehmerzahl abweicht.
Nebenabreden und Änderungen zu bestehenden Verträgen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Seiten. Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Vertrag gilt als rechtskräftig abgeschlossen, wenn add on die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder die Leistung ausgeführt ist. add on ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen.
3. Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Kunde, ohne eines add on zurechenbaren Grundes, vom Vertrag zurück, so stehen add on als Ersatz für den entgangenen Gewinn, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts, folgende Prozentsätze vom vereinbarten Agenturhonorar, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu:
- nach Auftragserteilung: 10%
- bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
- bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80%
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90%
- weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100%
Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der tatsächlich entgangene Gewinn niedriger war. Add on ist zur Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens berechtigt. Alle Spesen und vereinbarten Vergütungen für die bis zum Stornierungszeitpunkt geleisteten Agenturaufwendungen sowie alle Fremdkosten, Stornierungs- und Rücktrittskosten sind in jedem Fall ungekürzt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden zu zahlen. Vorausleistungen an Leistungsträger, die add on aus vom Kunden geleisteten Depositzahlungen erbracht hat, werden insoweit an diesen zurückerstattet, als sie an add on von dem betreffenden Leistungsträgern zurückgezahlt werden. Add on ist nicht verpflichtet, wegen der Rückzahlung von Vorausleistungen gerichtlich gegen Leistungsträger vorzugehen. Diesbezügliche Ansprüche tritt add on an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an.
4. Rücktritt infolge höherer Gewalt
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen etc.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder gleichgewichtige Vorfälle, und zwar gleichgültig, ob diese bei add on oder seinen Leistungsträgern eintreten, berechtigen beide Teile zum Rücktritt.
5. Zahlungen
Mit Auftragserteilung werden 10% des vereinbarten Auftragswertes sofort fällig. Bis 15 Werktage vor Veranstaltungsbeginn sind 90% des vereinbarten Auftragswertes/Agenturhonorars so fällig, dass add on über den Betrag verfügen kann. Nach Auftrags- erteilung durch den Kunden wird add on einen projektbezogenen Zahlungsplan erstellen, der automatisch Gültigkeit erlangt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich widerspricht. Wird kein Zahlungsplan erstellt, gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart:
- 10% des Auftragswertes bei Beauftragung
- 40% des Auftragswertes bis 40 Werktage vor Veranstaltungs-/Reisebeginn
- 40% des Auftragswertes bis 15 Werktage vor Veranstaltungs-/Reisebeginn
- verbleibender Rest mit der Endabrechnung innerhalb 10 Tage nach Rechnungserhalt.
Depositzahlungen, die zur Sicherstellung von Dienstleistungen (Fluggesellschaft, Hotel, lokale Agenten etc.) an Dritte zu zahlen sind, werden von add on gesondert in Rechnung gestellt. Zur Absicherung von Kursrisiken kann add on, unter schriftlicher Zustimmung des Kunden, den Gegenwert des Anteils der Fremdwährung am Auftragswert bei Auftragserteilung abrufen. Das Kursrisiko geht dann mit dem auf den Geldeingang folgenden Werktag auf add on über.
Personalkosten für Sonderleistungen und zusätzliche Bestellungen während der Veranstaltung werden nach Rückkehr mit den nachstehenden Honorarsätzen zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet.
Fremdkosten werden in voller Höhe zuzüglich Mehrwertsteuer weiterberechnet. Alle Rechnungen sind netto, d.h. ohne Skonto bei Erhalt fällig. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, so ist er zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Herabsetzung des Kaufpreises, auch wenn Mängelrügen oder Geltungsansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenan- sprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstrittig sind. Der Kunde erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten einverstanden.
6. Lieferung, Leistung, Abnahme
Die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine setzt voraus, dass der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat, insbesondere alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Teilnehmernamen sowie die vereinbarten Depositzahlungen und sonstige Zahlungen rechtzeitig und vertragsmäßig zur Verfügung gestellt hat. Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch add on veranlasst sind und im Übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beeinträchtigen. Für Verzöge- rungen oder unterbliebene Lieferungen und Leistungen von durch add on beauftragten Leistungsträgern haftet add on grund- sätzlich nicht. add on verpflichtet sich jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen Leistungsträger an den Kunden abzutreten.
Bei Sonderanfertigungen und Druckerzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sowie geringfügige Farbabwei- chungen und Veränderungen zulässig.
Bei Reisen bzw. Veranstaltungen sind Beanstandungen unverzüglich nach Auftreten gegenüber add on bzw. ihrem vor Ort tätigen und verantwortlichen Projektleiter zu erklären, damit möglichst sofort Abhilfe geschaffen werden kann. Ist dies nicht möglich oder fehlgeschlagen, so ist dies unter Wiederholung der Beanstandung spätestens 3 Werktage nach Ende der Reise bzw. Ver- anstaltung schriftlich gegenüber add on zu erklären.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, die add on die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierig- keiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Leistungsträgern von add on oder deren Unterlieferanten oder Unterleistungsträgern eintreten – hat add on auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen add on, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und add on erklärt, auf nicht absehbare Zeit den Vertrag vollständig erfüllen zu können.
7. Beanstandung bei Sachlieferungen
Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Rügen binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter Beanstandung leistet add on nach seiner Wahl kostenfrei Ersatz oder bessert nach. Die Ersatzleistung bezieht sich jedoch nur auf die mit einem Mangel behafteten Teile. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde add on die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist die Haftung auf Gewährleistung und Nachbesserung beschränkt.
8. Haftung
Allgemeine Haftungsbeschränkungen: Für Schäden des Kunden haftet add on nur soweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht direkte Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht sind und solche Mangelschäden, gegen welche die zugesicherten Eigenschaften den Besteller gerade absichern sollten. Die in diesem Abschnitt vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von add on. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit add on selbst oder deren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen sollten.
9. Haftungsbeschränkungen des Reiseveranstalters
Die Haftung von add on ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden des Reisenden fahrlässig herbeigeführt ist und wenn add on für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich add on gegenüber dem Reisenden auf diese Vorschrift berufen. Kommt add on die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet add on insoweit ausschließlich nach den Bestimmungen der internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen von Warschau und Guadalajara, neben dem ausführenden Luftfrachtführer (Fluggesellschaft). Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen vor.
Vermittelt add on ausdrücklich im fremden Namen, so haftet add on nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistungen und nicht für die Leistungserbringung selbst. add on haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung gekennzeichnet sind. Dies gilt insbesondere für kurzfristige vor Ort anberaumte Zusatzprogramme.
Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen, ausgenommen solcher wegen Körperverletzung oder Tötung, verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise oder Veranstaltung.
10. Eigentumsvorbehalt
Add on behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von add on in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Waren dürfen nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind add on unverzüglich mitzuteilen. add on verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigen.
11. Verwahrung von Kundeneigentum
Die Aufbewahrung von Aktionsmitteln und sonstigen Unterlagen erfolgt nur nach vorheriger Absprache und je nach Einzelfall auch gegen gesondertes Entgelt. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz dieser Aktionsmittel und Unterlagen hat der Kunde selbst zu sorgen.
12. Eigenwerbung
Add on ist berechtigt, Exemplare der von ihr gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. Add on kann auf Vertragserzeugnisse ohne Zustimmung des Kunden in geeigneter Form auf ihre Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung schriftlich verweigern.
13. Urheberrecht
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an von add on erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Modellen, Texten, Konzeptionen, Reise- und Veranstaltungsprogrammen und dergleichen, in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung bei add on. Werden Erzeugnisse nach der vom Kunden vorgegebenen Zeichnungen, Vorlagen, Mustern und dergleichen hergestellt, so trifft den Kunden die alleinige Überprüfung, ob dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, add on von allen eventuellen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden.
14. Übertragung von Rechten, anzuwendendes Recht und Teilunwirksamkeit
Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne Zustimmung von add on nicht auf Dritte übertragen. Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien richtet sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBL I 1973. 856 ff. v. 868 ff.), auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
Sollte eine Bestimmung in dieser Geschäftsbedingung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirkt.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz von add on. Soweit dies zulässig vereinbart werden darf, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (AGG)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Designer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3. Fremdleistungen
3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
7. Haftung
7.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Soweit dies zulässig vereinbart werden darf, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.